Patenamt

Patenschaft


Für die Taufe wird mindestens ein Pate (Abkürzung für lateinisch

„Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) bestellt.

Die Patin oder der Pate übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche

eine Mitverantwortung für das Patenkind und verpflichtet sich,

gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen.

Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben,

indem sie ihm von Jesus Christus erzählen,

mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe.

Deshalb müssen die Paten bei der Taufe anwesend sein.

Die Patenschaft kann weder von der Kirche

oder den Eltern noch von den Paten

oder dem Kind rückgängig gemacht werden.

 


Wer kann ein Patenamt übernehmen?


Die Patin bzw. der Pate soll der Evangelischen Kirche angehören

und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sein.

Zumindest aber müssen sie Mitglied einer der Kirchen sein,

die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkenung der Taufe unterzeichnet haben.

Als weitere Patinnen und Paten können

auch Glieder einer anderen christlichen Kirche zugelassen werden.

 


Patenbescheinigung


Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen.

Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde,

in der Sie wohnen, dass Sie konfirmiert sind

und deshalb das Patenamt übernehmen dürfen.

Sie erhalten die Patenbescheinigung bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer

Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro.

Klicken Sie auf das Bild oder Patenbescheinigung und

Sie erhalten von uns Ihre Patenbescheinigung.

 

 Wenn Sie einer anderen Kirche angehören,

fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach einem Dokument,

das einer Patenbescheinigung gleichkommt.